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Das Schulzentrum Steinen ist eine Verbundschule mit den Schularten Grund-,
Werkreal- und Realschule.
Der größte Teil unserer Schülerinnen und Schüler
kommt aus kleineren Gemeinden der Umgebung. Unser Einzugsgebiet erstreckt
sich über das Wiesental von Schopfheim bis Lörrach. Lebensart
und Kultur dieser Region sind stark beeinflusst vom "Dreiländereck"
Frankreich, Schweiz und Deutschland.
Als größte Schule der Umgebung bietet das Schulzentrum Steinen
die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nach Klasse 9, die Mittlere Reife an der Werkrealschule oder der
Realschule nach Klasse 10 zu erwerben.
Schulleitung
| Schulleiter: |
Wolfgang Klingenfeld |
| Konrektorin: |
Waltraud Kaiser |
| Konrektorin: |
Renate Schulze-Schyja |
| Verwaltung: |
Daniela Dürr Eva Klaus |
| Hausmeister: |
Harald Friedlin
Martin Gümpel |
Beratungslehrer
Sozialarbeiter
| Beratungslehrerin: |
Frau Bächle |
| Sozialarbeiter: |
Herr Funke |
SMV
| Verbindungslehrer: |
Herr Pipek |
| Verbindunglehrerin: |
Frau Peulier |
| Verbindunglehrerin: |
Frau Wünsche |
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| Schülersprecherin: |
Selina Pucher R10d |
| Schülersprecher: |
Boris Petenko R10d |
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Lehrerzahlen
An der Schule
unterrichten 80 Lehrerinnen und Lehrer, drei Pfarrer, zwei kirchliche Lehrkräfte,
zwei Referendare und eine Referendarin für das Lehramt an Realschulen sowie
vier Referendarinnen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen.
Schülerzahlen
(Stand: 01.09.2011)
| Gesamtschülerzahl |
1025 |
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| Mädchen |
495 |
48,3 % |
| Jungen |
530 |
51,7 % |
| Schüler und Schülerinnen mit
Migrationshintergrund |
64 |
6,2 % |
| Anzahl der Klassen |
43 |
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| Durchschnittl. Schülerz. pro Klasse |
23,8 |
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Nutzungsordnung
der Computereinrichtungen am Schulzentrum Steinen
Den Schülerinnen und Schülern stehen für ihre
Arbeit in der Schule Computer mit Zugang zum Internet und ein E-Mail-Account im
Intranet zur Verfügung.
Alle Personen an der Schule sind aufgefordert zu einem
reibungslosen Betrieb beizutragen und die notwendigen Regeln einzuhalten.
Passwörter
-
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle
Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort, womit sie sich an allen
vernetzten Computern der Schule anmelden können.
-
Vor der ersten Benutzung muss gegebenenfalls das eigene
Benutzerkonto, der Account, frei geschaltet werden; ohne individuelles
Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich.
-
Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder
der Schüler im Netz und am PC abzumelden.
·
Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen
werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das
Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort
ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der
Schule mitzuteilen.
Verbotene Nutzungen
-
Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts,
Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten.
-
Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende
oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
·
Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen,
ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
Datenschutz und Datensicherheit
-
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht
berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren.
·
Diese Daten werden in der Regel zu Beginn eines
jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht
eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die
Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von
Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
-
Veränderungen der Installation und Konfiguration der
Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der
Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
-
Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das
Netzwerk angeschlossen werden.
·
Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und
Versenden von großen Dateien (zum Beispiel Grafiken) aus dem Internet, ist zu
vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem
Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
Schutz der Geräte
-
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend
den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für
die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft
Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
-
Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten
besonders gefährdet.
· Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer
Essen und Trinken verboten.
Nutzung von Informationen aus dem Internet
-
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für
schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer
Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts
und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.
-
Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit
Einwilligung der Schule zulässig.
-
Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren
Internet-Zugang abrufbaren Angebote verantwortlich.
-
Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse
eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt
werden.
· Bei der Weiterverarbeitung sind Urheber- oder
Nutzungsrechte zu beachten.
Versenden und Veröffentlichen von Informationen in das Internet
-
Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht
das unter dem Absendernamen der Schule unter Beachtung der allgemeinen
Umgangsformen.
-
Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule
bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
-
Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten. So
dürfen Texte, gescannte Bilder oder onlinebezogene Materialien nur mit
Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber
ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.
· Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die
Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet
mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit
ihrer Erziehungsberechtigten (siehe Einverständniserklärung).
Nutzungsberechtigung
-
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen des „offenen
Computerraums“ oder nach Absprache mit der Schulleitung ein Nutzungsrecht
gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden
können, trifft die Schulleitung.
-
Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung
unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler versichern durch ihre
Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Ihre
Erziehungsberechtigten werden durch ihre Kinder informiert und bestätigen
dies durch ihre Unterschrift.
-
Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
· Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des
Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich.
Aufsichtspersonen
·
Als weisungsberechtigte Aufsicht gelten neben
Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern. Sie sind im
Aufsichtsplan einzutragen.
Virenschutz
·
Computer-Viren verbreiten sich oft unerkannt und
rasend schnell.
Das Schulzentrum Steinen kann keine Gewähr übernehmen, falls Schüler
/Schülerinnen infizierte Daten auf eigenen Datenträgern speichern und zu Hause
weiterverarbeiten.
Diese
Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am
Tage nach ihrer Bekanntgabe in der Schule in Kraft.
Bei Schuleintritt und einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine
Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz
kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil-
oder strafrechtlich verfolgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der
Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstation schulordnungsrechtliche
Maßnahmen zur Folge haben.
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