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Nutzungsordnung der Computereinrichtung

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen am Meret-Oppenheim-Schulzentrum Steinen

(Erstellt in Anlehnung an das „Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen“ in: Gemeindetag, Landkreistag, Städtetag und Ministerium für Kultus-, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Hrsg.): Multimedia-Empfehlungen, 2002, S. 50. Stand vom 1.12.2016. Erweitert durch Nutzungsordnung für mobile Geräte vom 18.11.2016: https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/form/netz/)

Den Schülerinnen und Schülern stehen für ihre Arbeit in der Schule Computer, Notebooks und Tablets mit Zugang zum Internet zur Verfügung.

Alle Personen an der Schule sind aufgefordert zu einem reibungslosen Betrieb beizutragen und die notwendigen Regeln einzuhalten.

Passwörter

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein sicheres, nicht triviales, persönliches Passwort, womit sie sich an allen vernetzten Computern / Notebooks der Schule anmelden können.
  • Vor der ersten Benutzung muss gegebenenfalls das eigene Benutzerkonto, der Account, frei geschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer / Notebook möglich.
  • Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler im Netz und am Computer / Notebook abzumelden. Notebooks dürfen erst zugeklappt werden, wenn das Notebook sich ganz ausgeschaltet hat.
  • Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen und die Benutzung der Tablets werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.

Verbotene Nutzungen

  • Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten.
  • Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
  • Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
  • Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
  • Die Nutzung einer privaten Google ID / Apple ID ist nicht erlaubt.
  • Zur Nutzung der Tablets wird ein ad-hoc-WLAN eingerichtet. Bei Nutzung des WLANs ist untersagt:
    • die Beeinträchtigung des Netzbetriebes durch ungezielte und übermäßige Verbreitung von Daten bzw. durch unsachgemäßen Einsatz von Hard- und Software.
    • die unangemessene Beeinträchtigung des Datenverkehrs anderer Nutzer.
    • jede Art des Mithörens oder Protokollierens von fremden Datenübertragungen, des unberechtigten Zugriffs auf fremde Datenbestände oder der unberechtigte Zugang zu fremden Rechnern.
    • die Verwendung fremder bzw. falscher Namen oder die Manipulation von Informationen im Netz.

Datenschutz und Datensicherheit

  • Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren.
  • Die Lehrkraft kann jederzeit ein Gerät kontrollieren und dabei Einblick in den Browser- und App-Verlauf nehmen.
  • Die Foto-, Audio- und Videofunktionalität der Tablets darf nur dann im Unterricht genutzt werden, wenn folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:
    • Foto-, Audio- und Videoaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft sowie mit Einwilligung der Betroffenen gemacht werden.
    • Die Aufnahmen dürfen nur innerhalb des Unterrichts genutzt werden. Die Aufnahmen sind nach Abschluss des Arbeitsauftrages zu löschen.
    • Aufnahmen, die im Unterricht gemacht wurden, dürfen grundsätzlich nicht Dritten gezeigt, an Dritte weitergegeben oder im Internet veröffentlicht werden.
  • Der Datenverkehr wird in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn des neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

  • Veränderungen der Installation und Konfiguration der Computer / Notebooks / Tablets und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
  • Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Als Ausnahme sind, nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Lehrkraft, externe Speichermedien, z.B. USB-Sticks, zulässig.
  • Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (zum Beispiel Videos) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

Schutz der Geräte

  • Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen, Schäden und Missbrauch durch Dritte sind sofort der für die Mediennutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
  • Die Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet, deshalb ist während der Nutzung Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

  • Der Internet-Zugang darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht.
  • Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.
  • Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang abrufbaren Angebote verantwortlich.
  • Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
  • Bei der Weiterverarbeitung sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Versenden und Veröffentlichen von Informationen in das Internet

  • Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht das unter dem Absendernamen der Schule unter Beachtung der allgemeinen Umgangsformen.
  • Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
  • Die Nutzer halten die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheber-rechtes und des Datenschutzes ein (siehe http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/ ).
  • Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten (siehe Einverständniserklärung).
  • Die Person, die Materialien im pädagogischen Netz (Intranet) oder im Internet bereitstellt, ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts und der Gesamtverträge verantwortlich.
  • Sollte jemand Kenntnis erlangt haben, dass rechtswidrige Inhalte im pädagogischen Netz gespeichert werden, ist die zuständige Lehrkraft unverzüglich darüber zu informieren.
  • Materialien, die entsprechend § 52a UrhG bereitgestellt werden, dürfen ausschließlich im Rahmen des Unterrichts genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung (kopieren / vervielfältigen) ist verboten.
  • Die Veröffentlichung von fremden Inhalten (Fotos und Materialien) im Internet ist nur mit der Genehmigung des Urhebers gestattet. So dürfen z. B. Texte, gescannte Bilder oder onlinebezogene Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.
  • Auch bei der Weiterverarbeitung sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

Nutzungsberechtigung

  • Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen des „offenen Computerraums“ oder nach Absprache mit der Schulleitung ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schulleitung.
  • Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Ihre Erziehungsberechtigten werden durch ihre Kinder informiert und bestätigen dies durch ihre Unterschrift.
  • Die Anerkennung der Nutzungsordnung ist Voraussetzung für die Nutzung.
  • Eigenes Arbeiten an Computern / Notebooks / Tablets außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich.

Aufsichtspersonen

  • Als weisungsberechtigte Aufsicht gelten neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern. Sie sind im Aufsichtsplan einzutragen.

Virenschutz

  • Computer-Viren verbreiten sich oft unerkannt und rasend schnell.
    Das Meret-Oppenheim-Schulzentrum Steinen kann keine Gewähr übernehmen, falls Schüler /Schülerinnen infizierte Daten auf eigenen Datenträgern speichern und zu Hause weiterverarbeiten.

 

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in der Schule in Kraft.

Bei Schuleintritt und nach Bedarf findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Diese Nutzungsordnung kann in voller Länge auf der Homepage des Meret-Oppenheim- Schulzentrums eingesehen werden.

 

Gesamtlehrerkonferenz vom: 20.09.2017